Ich biete Ihnen sowohl kassenärztliche Leistungen sowie privatärztliche Leistungen an.
Warum eine Trennung?
Der Kassenarzt ist an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Er bekommt seitens der Krankenkasssen ein Budget an das er sich halten muss. Privatärzliche Tätigkeiten sind nicht an Beschränkungen oder Auflagen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
Als Patient eines Privatarztes müssen Sie nicht unbedingt privatversichert sein, sie können die Behandlung auch selbst bezahlen.
Als Privatarzt müssen sie zum Beispiel keine Budgets beachten, sondern können frei verordnen und behandeln, so wie sie es zur Behandlung ihrer Patienten für notwendig und richtig erachten.
Manche Ärzte haben keine Zulassung als Vertragsarzt erhalten. Das hat nichts mit ihrer Qualifikation zu tun. Eine Zulassung kann allein daran scheitern, dass es keinen freien Arztsitz gibt ( das wiederum wird von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt, ob und wieviele Arztsitze es gibt) – obwohl der Bedarf bei den Patienten möglicherweise vorhanden ist
Sofern Sie nicht gesetzlich versichert sind und/ oder die Behandlung aus der eigenen Tasche zahlen , kostet Sie der Privatarzt genauso viel wie der Vertragsarzt. Denn alle Ärzte, die privat abrechnen, müssen die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellen.
Ein Privatarzt kann sich soviel Zeit für seine Patienten nehmen wie er möchte. Er handelt selbständig und unabhängig. Das kann deutlich zum Erfolg der Behandlung beitragen.
Folgende Leistungen können kassenärztlich bzw privatärztlich abgerechnet werden:
kassenärzliche Leistungen
- lungenärztliche Versorgung
privatärztliche Leistungen
( privat versichert oder Selbstzahler)
- lungenärztliche Versorgung sowie
- kardiologische und internistische
Versorgung
Privatsprechstunde Donnerstags und Freitags sowie
nach Vereinbarung